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Unsere Dienstleistungen im Bereich Katastervermessung

Alle Katastervermessungen gelten für den Freistaat Sachsen

auf Grundlage des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.

 

• Flurstücksbildung (Zerlegung, Grenzfeststellung)

 

• Grenzwiederherstellung

 

Gebäudeaufnahme ins Liegenschaftskataster

    => Infoblatt zur Gebäudeaufnahme Download

 

• Langgestreckte Anlagen (Straßenschlussvermessung)

 

Arbeiten bei Flurneuordnungsverfahren, Bodensonderungsverfahren,

   freiwiligem Landtausch, Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

 

 

• Arbeiten i.S.v. §3(1) SächsÖbVIVO und Anträge auf KvA dürfen nur vom Amtssitz aus durchgeführt, bzw. angenommen werden

 
Vermessungsbüro Keller | Amtssitz: Walter-Köhn-Straße 1d, 04356 Leipzig