Unsere Dienstleistungen im Bereich Katastervermessung
Alle Katastervermessungen gelten für den Freistaat Sachsen
auf Grundlage des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.
• Flurstücksbildung (Zerlegung, Grenzfeststellung)
• Grenzwiederherstellung
• Gebäudeaufnahme ins Liegenschaftskataster
=> Infoblatt zur Gebäudeaufnahme Download
• Langgestreckte Anlagen (Straßenschlussvermessung)
• Arbeiten bei Flurneuordnungsverfahren, Bodensonderungsverfahren,
freiwiligem Landtausch, Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
• Arbeiten i.S.v. §3(1) SächsÖbVIVO und Anträge auf KvA dürfen nur vom Amtssitz aus durchgeführt, bzw. angenommen werden